Mit der folgenden Pressemitteilung vom 3. April 2019 rief die AIHD/iL dazu auf, die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe am 9. April zu begleiten, bei der die Unrechmäßigkeit des Mannheimer Demoverbots von vor zwei Jahren festgestellt werden soll:
Grundrechte verteidigen: Klage gegen Demonstrationsverbot der Stadt Mannheim
Am 9. April 2019 verhandelt das Verwaltungsgericht Karlsruhe über die Rechtmäßigkeit eines Versammlungsverbots der Stadt Mannheim aus dem April 2017.
Für den 10. April 2017 hatte ein Bündnis kurdischer und kurdistansolidarischer Gruppen aus der Rhein-Neckar-Region in Mannheim eine Demonstration unter dem Titel „Staatsterrorismus stoppen! Weg mit dem Verbot der PKK!“ angemeldet. Der Protest sollte sich gegen die Verfolgung von oppositionellen und kurdischen Gruppen in der Türkei und gegen die Kriminalisierung der kurdischen Bewegung in der BRD richten, in deren Zentrum das 1993 verhängte Verbot der PKK steht. Der Zug sollte die Forderungen nach einem Ende der Repressalien in der Mannheimer Innenstadt sichtbar machen.
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