Nach dem von Absurditäten strotzenden Prozess gegen unseren Genossen Micha am 14. September 2018 erschien folgende Pressemitteilung der AIHD/iL, die die Gerichtsposse zusammenfasst:
Grotesker Hausfriedensbruch-Prozess in Heidelberg – Widerspruch gegen die AfD strafbar?
In einem Prozess, der allen rechtsstaatlichen Grundsätzen Hohn spricht, ist unser Genosse Michael Csaszkóczy am 14.9.2018 vor dem Heidelberger Amtsgericht wegen angeblichen „Hausfriedensbruchs“ verurteilt worden. Er hatte sich im Mai vergangenen Jahres geweigert, das Foyer der Stadtbücherei zu verlassen, als die AfD eine Wahlkampfveranstaltung im benachbarten Hilde-Domin-Saal (benannt nach der jüdischen Dichterin) abhalten wollte.
Erst wenige Tage vorher wurde der bereits angesetzte Verhandlungstermin ohne Begründung einer neuen Richterin zugeteilt. Dies verletzt das grundgesetzlich verbriefte Recht auf eine*n gesetzlich bestimmte*n Richter*in.
Der Prozesssaal glich einer Festung, die Durchsuchungsmaßnahmen im Vorfeld einem Terrorprozess (zwei Personenschranken, Körperscanner, Taschen- und Körperdurchsuchungen, Personalienfeststellung jedes Prozessbesuchers und Einbehalt von Handys, Zeitungen etc. für die Dauer des Prozesses). Laut dem Bericht der Rhein-Neckar-Zeitung war ein Abgeordneter des Kultusministeriums als zusätzlicher Prozessbeobachter geschickt worden, um eventuelle künftige Disziplinarmaßnahmen gegen den als Lehrer arbeitenden Michael Csaszkóczy zu begründen. Das ist besonders bedrohlich, da gegen ihn bereits in den Jahren 2003 bis 2007 vom Kultusministerium Baden-Württemberg ein Berufsverbot verhängt worden war, das der Verwaltungsgerichtshof Mannheim aber letztlich als Menschenrechtsverletzung aufhob.
Die massive Vorverurteilung setzte sich im Prozess fort. Gehört wurden ausschließlich Zeugen der AfD und der Polizei. Die Vernehmung anderer ebenfalls damals vor Ort anwesender Zeuginnen, darunter eine Heidelberger Stadträtin, lehnte das Gericht ohne weitere Begründung ab, ebenso wie alle anderen Anträge der Verteidigung. Csaszkóczy sei als „Rädelsführer“ (die Richterin benutzte tatsächlich permanent diesen diffamierenden Begriff) der gesamten Heidelberger Linken anzusehen. Deshalb sei für ihn Art. 8 GG (Versammlungsfreiheit) nicht anwendbar, weil es ihm ohnehin nicht nur um eine Störung, sondern in jedem Fall um eine Verhinderung der Verhandlung gegangen sei. Einziger Beleg dafür war ein Satz, an den sich ein Polizeibeamter nach anderthalb Jahren plötzlich erinnern konnte, obwohl er in keinem Protokoll und auch in der Anzeige nicht auftaucht. Nachdem die Richterin den Polizisten mehrfach gefragt hatte, ob der Angeklagte nicht vielleicht gerufen habe „Wir wollen die Veranstaltung verhindern“, meinte der Beamte schließlich wörtlich: „Ja, doch, ich bin mir ziemlich sicher, dass er das meiner Erinnerung nach gerufen hat“. Für die Richterin war das Grund genug, Csaszkóczys Angaben als widerlegt anzusehen und sämtliche weiteren Zeug*innenvernehmungen abzulehnen.
Dass das Heidelberger Amtsgericht hier nicht Recht sprechen, sondern ein Zeichen setzen wollte, dass jeder Widerspruch gegen die neuen FaschistInnen kriminell ist, war für alle Prozessbesucher*innen offensichtlich.
Michael Csaszkóczy wird in Berufung gehen.
Antifaschistische Initiative Heidelberg (AIHD), organisiert in der Interventionistischen Linken (IL)