PE: Hausfriedensbruch als Zuschauer bei öffentlicher AfD-Versammlung?

Und wieder machen sich die staatlichen Repressionsorganen zu Handlangern der AfD: Zum jüngsten Repressionsschlag gegen ein Mitglied der AIHD/iL gibt es die folgende Presseerklärung vom 27. Oktober 2017.

Hausfriedensbruch als Zuschauer bei öffentlicher AfD-Versammlung?
Strafbefehl gegen AIHD/iL-Mitglied Michael Csaszkóczy

Gegen den AfD-Kritiker Michael Csaszkóczy wurde Strafbefehl wegen Hausfriedensbruchs erlassen. Er soll sich vor Beginn einer AfD-Veranstaltung im Mai unrechtmäßig in den öffentlichen Räumen der Stadtbücherei Heidelberg aufgehalten haben und sich geweigert haben, zu gehen.

Die AfD hatte am 15. Mai 2017 den Hilde-Domin-Saal für die Veranstaltung mit dem Titel „Ein Jahr AfD Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg“ gemietet. Die Veranstaltung wurde als „Vortrag“ deklariert. Als die AfD-Vertreter merkten, dass das Publikum nicht ihrem Geschmack entsprach, behaupteten sie umgehend, die Veranstaltung spontan in eine geschlossene Veranstaltung „umgewidmet“ zu haben. Sowohl die Stadtverwaltung als auch die Rechtsabteilung der Polizei haben zwischenzeitlich festgestellt, dass eine solche Umdefinition natürlich nicht rechtmäßig ist.

Veranstaltungsbeginn war um 19 Uhr. Bereits um 18.28 Uhr wies Rüdiger Klos, Landtagsabgeordneter der AfD, die Polizei an, Csaszkóczy, der in den Ausstellungsräumen im oberen Foyer der Stadtbücherei auf den Einlass wartete, aus der Stadtbücherei zu „entfernen“, was diese auch widerspruchslos tat, obwohl die Beamten mehrfach darauf hingewiesen wurden, dass das Hausrecht bei einer öffentlichen Veranstaltung solch ein Hausverbot nicht zulässt. Dass von dem Antifaschisten irgendwelche Störungen ausgegangen seien, behauptet nicht einmal die Staatsanwaltschaft.

Dennoch wurde Csaszkóczy nun von Richterin Robinson am Amtsgericht wegen „Hausfriedensbruchs in der Stadtbücherei“ zu einer Verwarnung mit 500 Euro Geldbuße, zusätzlich mit einer Bewährung von einem Jahr bei Strafandrohung von 15 Tagessätzen (wahlweise Haft) verurteilt – eine Entscheidung, die wohl bewusst darauf abzielt, den Protest gegen die rechte Hetze der AfD einzuschüchtern und zu kriminalisieren.

Einspruch gegen diesen absurden Strafbefehl ist bereits eingelegt. Es wird also voraussichtlich bald zu einer Hauptverhandlung kommen.

Wir fordern die sofortige Einstellung des Verfahrens. Wir rufen die Öffentlichkeit auf, den Prozess aufmerksam zu begleiten.

Antifaschistische Initiative Heidelberg/iL

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