Urteilsbegründung im Heidelberger Spitzelskandal

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AIHD fordert Stellungnahme und Aufklärung des Einsatzes

Die Verurteilung des Landes Baden-Württemberg in der Affäre des Polizeispitzels Simon Bromma ist eine schallende Ohrfeige für Innenministerium und Polizei.

 

Mit erfreulicher Deutlichkeit hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe klargestellt, dass der Einsatz des Undercover-Agenten Simon Bromma, der über ein Jahr hinweg die Heidelberger linke Szene ausspioniert hatte, nicht nur formal sondern auch in seiner Begründung vollkommen rechtswidrig war. Der Einsatz verdeckter Ermittler ist gesetzlich nur im engen Rahmen der Aufklärung oder einer Verhinderung konkret bevorstehender schwerer Straftaten zulässig. Ein solcher Fall habe ganz offenkundig in keinster Weise vorgelegen.

Ziel des Einsatzes, so bestätigte das Gericht, sei die Ausforschung der Antifaschistischen Inititiative Heidelberg (AIHD) gewesen. Es habe aber, so das Gericht, keinerlei Ansatzpunkte für geplante Straftaten der AIHD oder eines ihrer Mitglieder gegeben, noch sei die Gruppe in der Vergangenheit durch solche Straftaten aufgefallen.

Der einzige Anhaltspunkt, der seitens der Polizei angeführt wurde, war ein kurzes Gespräch unbekannten Inhalts eines Mitglieds der AIHD mit einem jungen Mann aus dem Kraichgau, bei dem Monate später Moltowcocktails gefunden wurden. Ein solches gewagtes Konstrukt, so stellte das Gericht klar, sei in keiner Weise geeignet, den Einsatz eines verdeckten Ermittlers zu rechtfertigen.

Ungeklärt bleibt die Frage des tatsächlich offenbar politisch motivierten Polizeieinsatzes auch deswegen, weil das SPD-geführte Innenministerium die Einsatzakten mit einer Sperrerklärung versehen hat, „um Schaden vom Land Baden-Württemberg abzuwenden“. Die Sperrerklärung wurde ausdrücklich erlassen mit dem Hinweis, man gehe grundsätzlich von einer Rechtmäßigkeit des Einsatzes aus.

Die AIHD fordert das Innenministerium Baden-Württemberg und das Polizeipräsidium Mannheim auf, nun endlich die tatsächlichen Abläufe und die politischen Zielsetzungen des Spitzeleinsatzes öffentlich aufzuklären. Wir fordern darüberhinaus stellvertretend für die Heidelberger Polizei die maßgeblich verantwortlichen Polizeibeamten Bernd Fuchs und Christian Zacherle auf, öffentlich zu dem grundrechtswidrigen Polizeieinsatz Stellung zu nehmen.

Wir werden unsere politische Arbeit ungeachtet aller Kriminalisierungsversuche durch Staats- und Verfassungsschutz fortsetzen.

Antifaschismus ist notwendig und nicht kriminell.

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