
Am 26.09.2025 wurde unsere Genossin Hanna in München zu 5 Jahren Haft verurteilt. Es ist das erste Urteil in Deutschland im Budapest-Komplex. Neun weitere Antifaschist*innen sitzen im Zusammenhang mit dem sogenannten „Tag der Ehre“ 2023 in Deutschland im Knast. Der „Tag der Ehre“ ist ein jährliches geschichtsrevisionistisches Nazi-Großevent, an dem Nazis aus ganz Europa einem Ausbruchversuch der Waffen-SS, der Wehrmacht und ihren ungarischen Kollaborateur*innen huldigen. Toleriert vom ungarischen Staat marschieren rund um diesen Tag jedes Jahr Nazis offen mit sämtlichen NS-Symbolen durch Budapest. Mutige Antifaschist*innen versuchen dies trotz der massiven Machtasymmetrie – die gesamte europäische militante Nazi-Szene und der ungarische Staat gegen sie vereint – zu verhindern.
2023 gab es am Rande dieses Geschehens handfeste Auseinandersetzungen, aus denen ein paar Nazis nicht unbeschadet herausgegangen sind. In den Verfahren gegen die Antifaschist*innen wird dies auf der einen Seite entpolitisiert, indem behauptet wird, Hanna und die anderen beschuldigten Aktivist*innen hätten harmlose Tourist*innen angegriffen. Auf der anderen Seite wird ihnen vorgeworfen, sie hätten dies organisiert in einer „linksextremistischen“ kriminellen Vereinigung getan. Diese angebliche kriminelle Vereinigung ist hochgradig konstruiert. So sind die Verbindungen der Antifaschist*innen aus ganz Deutschland, unter anderem aus Nürnberg und Leipzig, zweifelhaft und es wurden sogar Genoss*innen verfolgt, die nachweislich zur Tatzeit nicht einmal in Ungarn waren. Die Konstruktion einer kriminellen Vereinigung ist in politischen Prozessen gängige Praxis, um Antifaschist*innen einzuknasten, bei denen die Last einer konkreten Tat nicht für das von Seiten des Staates gewünschte Ergebnis ausreicht. Die Absurdität dieser Konstruktionen zeigt sich darin, dass Hanna zu Beginn ihres Prozesses wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verfolgt wurde, die Behörden sich aber noch nicht entschieden hatten, ob Hanna Mitglied des „Budapest-Komplexes“ oder der „Antifa Ost“ gewesen sein soll. Auch im jetzigen Urteil wollte sich das Oberlandesgericht nicht festlegen, ob es sich um eine Vereinigung im Inland oder Ausland gehandelt habe.
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