Mit der folgenden Pressemitteilung vom 3. April 2019 rief die AIHD/iL dazu auf, die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe am 9. April zu begleiten, bei der die Unrechmäßigkeit des Mannheimer Demoverbots von vor zwei Jahren festgestellt werden soll:
Grundrechte verteidigen: Klage gegen Demonstrationsverbot der Stadt Mannheim
Am 9. April 2019 verhandelt das Verwaltungsgericht Karlsruhe über die Rechtmäßigkeit eines Versammlungsverbots der Stadt Mannheim aus dem April 2017.
Für den 10. April 2017 hatte ein Bündnis kurdischer und kurdistansolidarischer Gruppen aus der Rhein-Neckar-Region in Mannheim eine Demonstration unter dem Titel „Staatsterrorismus stoppen! Weg mit dem Verbot der PKK!“ angemeldet. Der Protest sollte sich gegen die Verfolgung von oppositionellen und kurdischen Gruppen in der Türkei und gegen die Kriminalisierung der kurdischen Bewegung in der BRD richten, in deren Zentrum das 1993 verhängte Verbot der PKK steht. Der Zug sollte die Forderungen nach einem Ende der Repressalien in der Mannheimer Innenstadt sichtbar machen.
Nachdem mit dem Ordnungsamt der Stadt Mannheim in einem ersten Kooperationsgespräch geringfügige Routenänderungen aufgrund von Baustellen abgesprochen worden waren, vollzog die Behörde wenige Tage vor der Demonstration plötzlich eine 180-Grad-Wende und verbot die Demonstration komplett.
Zur Begründung wurden ausschließlich Gemeinplätze bemüht, darunter ein angeblich angestiegenes „Aktions- und Aggressionsniveau der gewaltbereiten Linksextremisten“ sowie ein pauschal unterstelltes „bei den jungen Kurden vorhandenes Gewaltpotenzial“. Als Belege führte die Stadt Mannheim mehrere kurdische Versammlungen an, bei denen es – häufig provoziert durch türkische Rechte – zu Konflikten gekommen sein sollte. Außerdem verwies die Ordnungsbehörde auf das wenige Tage zuvor verschärfte Verbot praktisch aller Kennzeichen kurdischer Organisationen, darunter auch zahlreicher völlig legal arbeitender Vereine; man erwarte Verstöße gegen diese neue Regelung. Da angesichts der brutalen Verfolgungen in der Türkei nach dem „Putschversuch“ im Sommer 2016 die Emotionalisierung bei diesem Thema besonders hoch sei, könne eine Demonstration dazu nicht stattfinden.
Die einzigen Punkte, die die Stadt Mannheim mit direktem Bezug auf die angemeldete Demonstration vorbrachte, waren ein Facebook-Post im Vorfeld, das ein Foto von vermummten Teilnehmern einer 1.-Mai-Demonstration in Istanbul zeigte, sowie ein Mobilisierungs-Video, in dem verbotene Symbole und Graffiti zu sehen waren.
Eine konkrete Gefahr durch die angemeldete Demonstration zeigte die Versammlungsbehörde nicht auf. Die pauschalen Unterstellungen von denkbaren Straftaten und die inkriminierten Facebook-Veröffentlichungen sind als Begründung für die Aufhebung eines zentralen Grundrechts wie der Versammlungsfreiheit absolut untauglich. Das will die Anmelderin mit ihrer Klage gerichtlich festgestellt wissen.
Die Verhandlung findet am Dienstag, 9. April 2019 um 16 Uhr im Sitzungssal 2 des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (Hildapromenade 1) statt.