Presseerklärung zur AfD-Veranstaltung: Antwort an Herrn Würzner

Presseerklärung:
Antwort an Herrn Würzner und die Stadtverwaltung Heidelberg

Die Stadtverwaltung hat uns auf dem unorthodoxen Weg eines Facebookposts eine Stellungnahme von Oberbürgermeister Eckart Würzner zukommen lassen, die wir im Folgenden dokumentieren:
Die AfD hat den Hilde-Domin-Saal und das Obere Foyer für die Veranstaltung mit dem Titel „Ein Jahr AfD Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg“ gemietet. Die Veranstaltung wurde als „Vortrag“ deklariert. Die Mietbedingungen für Räume der Stadtbücherei Heidelberg unterscheiden nicht zwischen öffentlichen und geschlossenen Veranstaltungen. Das Hausrecht geht für den Mietzeitraum auf den Veranstalter über. Inwieweit dieser auf privates Sicherheitspersonal zurückgreift, liegt nicht im Verantwortungsbereich der Stadt.

Dazu Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner: „Meine Position ist klar: Ich möchte nicht, dass wir als Stadt Veranstaltungen der AfD unterstützen müssen, ganz gleich, ob diese öffentlich oder geschlossen sind. Allerdings dürfen wir einzelne Parteien nicht unterschiedlich behandeln. Genau deshalb habe ich im vergangenen August festgelegt, dass repräsentative Räume der Stadt nicht mehr an politische Parteien vermietet werden dürfen. Mehrere Gruppierungen des Gemeinderates haben mich jedoch gebeten, diese Regelung wieder aufzuheben. Damit haben wir jetzt keine Handhabe mehr, um Veranstaltungen der AfD in städtischen Räumen abzulehnen.“

Daniela Wallburg, Stadt Heidelberg

Sehr geehrte Frau Wallburg, sehr geehrter Herr Würzner
ein Vortrag, für den öffentlich mobilisiert wird, ist – peinlich genug, das noch einmal klarstellen zu müssen – eine öffentliche Versammlung. Das gilt insbesondere für „Vorträge“, die ausweislich als Wahlkampfveranstaltungen deklariert sind.
Die Vertragsbedingungen für die Räume der Stadtbücherei sehen folgende Klarstellung vor: „Die Stadtbücherei ist eine öffentliche Einrichtung […] Alle Heidelberger Einwohner haben […] das Recht, die Räume im Rahmen dieser Bedingungen nach gleichen Grundsätzen zu nutzen.“
Das ist nicht etwa die allgemeine Satzung der Stadtbücherei, sondern die konkreten „Mietbedingungen für die Räume der Stadtbücherei“.
„Diese Bedingungen“ sind also im konkreten Fall die Anmietung von Räumen der Stadtbücherei. Die Mietbedingungen der Stadtbücherei klären diese Frage also durchaus. Deshalb enthält der Mietvertrag selbst folgerichtig auch keine Unterscheidung in „öffentliche Vorträge“ und „geschlossene Vorträge“ (Was sollte das auch sein?).
Dass sich die Stadt Heidelberg nicht dafür interessiert, dass ihr Hausrecht an die Truppe eines rechtsradikalen Käfigkämpfers abgegeben wird, ist in der Tat bedauerlich.
Dass die Stadt Heidelberg der Ansicht ist, das dieses Hausrecht bei einer öffentlich beworbenen Veranstaltung die Praxis rechtfertigt, BesucherInnen nach Gesicht, Sympathie und gar Parteiausweis auszusortieren, offenbart ein geradezu groteskes Rechtsverständnis. Und wenn selbst JournalistInnen und eine Stadträtin mit Gewalt die Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung verwehrt wird (selbst wenn es sich um eine OB Würzner nicht besonders genehme Stadträtin handeln mag), muss sich die Stadt fragen lassen, wessen Geschäft sie da betreibt.
Es ist ja nicht das erste Mal, dass die AfD unter falschen Angaben versucht, städtische Räume für sich zu nutzen. Bereits im Januar hatte die AfD versucht, die Räume des Stadtteilvereins Rohrbach für eine „Bürgerfragestunde“ anzumieten, die nie stattfand. Stattdessen versuchte die AfD vergeblich eine Hetzkampagne gegen die Flüchtlingsunterbringung in Rohrbach zu veranstalten. Diese Strategie ist also bekannt.
Sollte es der Stadtverwaltung tatsächlich nicht um eine explizite Unterstützung der AfD gehen, wären aus unserer Sicht folgende öffentliche Klarstellungen unumgänglich:
Die Stadtverwaltung erklärt, dass öffentlich beworbene Veranstaltungen in öffentlichen Räumen selbstverständlich auch öffentlich zugänglich sind.
Die Stadtverwaltung entschuldigt sich auch im Namen von Stadtbücherei und Polizei bei allen Menschen, denen am Freitag der Zutritt zu der öffentlichen Veranstaltung der AfD verwehrt wurde.
Die Stadtverwaltung erklärt, dafür Sorge zu tragen, dass es der AfD nicht noch einmal unter Angabe falscher Tatsachen gelingt, sich städtische Räume zu erschleichen.

Antifaschistische Initiative Heidelberg/iL (AIHD/iL)

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