Heidelberger Spitzeleinsatz war rechtswidrig

Spy&Spy

Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe endete am 26. August mit einem Sieg auf der ganzen Linie: der Heidelberger Spitzeleinsatz war auch nach Sicht des Gerichts absolut unrechtmäßig. Noch am 22. August hatten über 70 Menschen in Heidelberg für die vollständige Aufklärung des Spitzelskandals in Heidelberg demonstriert.

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Selbstverständlich freut sich auch die Antifaschistische Initiative Heidelberg (AIHD) über den Erfolg vor einem bürgerlichen Rechtsorgan, war sie doch das Hauptziel der Schnüffeltätigkeiten des Polizisten Simon Bromma.
Hier nun die Presseerklärung des AK Spitzelklage vom 26. August 2015:

Presseerklärung
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe betrachtet den Einsatz des Verdeckten Ermittlers Simon Bromma als rechtswidrig

Der Einsatz eines Verdeckten Ermittlers (VE) im Jahr 2010 gegen die linke Szene in Heidelberg war nachweislich umfassend rechtswidrig: In der heutigen Verhandlung entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe, dass die Ausforschung linker Gruppen und die umfangreiche Informationssammlung über Hunderte von Aktivist*innen in keiner Weise durch die Rechtslage gedeckt sei. Vielmehr war die Überwachungsmaßnahme, die die Grundrechte zahlreicher Menschen über fast ein Jahr hinweg außer Kraft gesetzt hatte, von der einsatzanordnenden Behörde nicht hinreichend begründet worden. Die Fortsetzungsfeststellungsklage, die vor mehr als vier Jahren von sieben Betroffenen eingereicht worden war, hatte somit auf ganzer Linie Erfolg.

Während seines knapp einjährigen Einsatzes hatte sich der Polizeibeamte Simon Bromma ab Anfang 2010 als linker Student „Simon Brenner“ ausgegeben und über viele Monate hinweg politische und persönliche Informationen über zahllose linke Aktivist*innen in Heidelberg erhoben, die er an das Landeskriminalamt Baden-Württemberg und die Polizeidirektion Heidelberg weiter gab. Der mit geheimdienstlichen Methoden bewerkstelligte Eingriff in elementare Grundrechte sollte dabei keineswegs der Aufklärung eventueller Straftaten dienen, sondern ausschließlich der Datenerhebung über linke Gruppen und Einzelpersonen. Nur durch einen Zufall konnte der Verdeckte Ermittler am 12. Dezember 2010 enttarnt werden. Die staatlichen Behörden hatten die Aufklärung des Heidelberger Spitzelskandals, der damals für bundesweites Medienecho gesorgt hatte, seither umfassend behindert. Auch die im Sommer 2011 von sieben Betroffenen eingereichte Fortsetzungsfeststellungsklage war durch Sperrung von weiten Aktenteilen und durch Verschleppung von Anträgen immer wieder blockiert worden.

Zu der fünfstündigen Verhandlung waren Dutzende von Medienvertreter*innen und mehr als 60 Prozessbeobachter*innen gekommen, die wegen des großen Interesses teilweise auf dem Flur stehen mussten. Bereits nach kurzer Zeit kam das Gericht zu der Einschätzung, dass die polizeiliche Überwachungs- und Kriminalisierungsmaßnahme zumindest gegen die klagende Zielperson absolut rechtswidrig gewesen sei, da in der VE-Einsatzanordnung keinerlei ausreichende Gründe aufgeführt waren. Die in dieser Ermächtigungsgrundlage genannten politischen Aktivitäten der Ziel- und Kontaktpersonen sowie der aufgeführten linken Gruppierungen genügten nicht im Geringsten den Voraussetzungen, die die Rechtslage – die §§ 20 und 22 des baden-württembergischen Landespolizeiaufgabengesetzes – vorsehen. Die zugrunde gelegte Gefahrenprognose – eine angebliche Zunahme „linksextremistisch motivierter Gewalttaten in Baden-Württemberg im Jahre 2009“ – sei offensichtlich nicht auf die damalige politische Situation im Rhein-Neckar-Kreis übertragbar.

Da bezüglich der anderen Kläger*innen keinerlei schriftlichen Akten über den Spitzeleinsatz vorlagen – alle entsprechenden Unterlagen hatte das Innenministerium schon vor Jahren durch Sperrerklärungen zur Geheimsache erklärt –, wirkte das VG Karlsruhe zunächst unschlüssig, inwieweit über diese Betroffenen tatsächlich Daten an das Landeskriminalamt weitergegeben worden waren. Erst nachdem zwei Kläger*innen ausführlich das Konfrontationsgespräch geschildert hatten, in dessen Verlauf der enttarnte LKA-Beamte am 12. Dezember 2010 detaillierte Angaben zu seiner Tätigkeit gemacht und seine Anfertigung von zahllosen Personenakten beschrieben hatte, erkannte das Gericht die unrechtmäßige Überwachungsaktion in vollem Ausmaß an und gestand den Betroffenen zu, klagebefugt zu sein – eine Tatsache, die hauptsächlich seitens der Polizei immer wieder in Frage gestellt worden war. Nachdem bereits die Ausspähaktion gegen die offizielle Zielperson für unrechtmäßig erklärt worden war, ergab sich daraus folgerichtig, die Rechtswidrigkeit der Maßnahme gegen alle Betroffenen festzustellen.

Der Anwalt der Kläger*innen, Martin Heiming, zeigte sich sehr zufrieden: „Das Gericht hat ohne Einschränkung anerkannt, dass der Polizei keinerlei konkrete Anhaltspunkte für Straftaten vorlagen, sondern dass sie sich ohne wirklichen Anlass ein besseres Bild der linken Szene in Heidelberg verschaffen wollten. Wir können den Verlauf der heutigen Verhandlung als vollen Erfolg bewerten.“

„Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für einen Repressionsapparat, der sich für allmächtig hält und seine Befugnisse im Verborgenen immer weiter ausbaut. Nur durch Zufall wurde die Repressionsmaßnahme aufgedeckt, und nur der Geduld und Stärke der sieben Kläger*innen ist es zu verdanken, dass der Spitzeleinsatz gerichtlich für unrechtmäßig erklärt wurde“, sagte eine Vertreterin des AK Spitzelklage und ergänzte: „Mit dem heutigen Richterspruch haben nicht nur die Kläger*innen und die zahllosen weiteren Betroffenen aus Heidelberg Recht bekommen; er ist zudem ein klares Signal, das andere linke Gruppen vor ähnlichen Spitzelattacken schützt. Wir möchten uns bei all den Organisationen und Einzelpersonen bedanken, die uns in den vergangenen Jahren solidarisch unterstützt haben.“

Der AK Spitzelklage erwartet mit Spannung die schriftliche Ausfertigung des Urteils, mit dem erst Mitte September zu rechnen ist. Auch künftig wird sich der AK Spitzelklage gegen den Einsatz Verdeckter Ermittler*innen und die Überwachung linker Aktivist*innen einsetzen – eine dringende Notwendigkeit, wie die immer wieder bekannt werdenden Fälle von unrechtmäßigen Spitzeleinsätzen zeigen. Beispielsweise wurde erst heute früh der Fall der in Hamburg verdeckt eingesetzten Polizeibeamtin Maria Böhmichen bestätigt.“

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