AntifaGraz25: „Kriminelle Vereinigung“ und „schwerer Raub“

Im österreichischen Graz drehen die Repressionsorgane derzeit völlig frei und ermitteln seit Anfang 2025 mit absurden Konstrukten gegen sieben Aktivist*innen. In diesem sog. AntifaGraz25-Verfahren drohen bis zu 15 Jahre Haft.

Am 25. Januar 2025 fand in Graz der Akademikerball statt – ein rechtsextremes Vernetzungstreffen, bei dem Burschenschafter, Identitäre und FPÖ zusammenkommen. Wie jedes Jahr wurde der Ball von einer antifaschistischen Gegendemonstration begleitet. In derselben Nacht kam einem FPÖ-Funktionär und Mitglied der deutsch-nationalen Burschenschaft Marcho Teutonia Graz seine Couleur-Mütze abhanden. Zudem stürzte der mutmaßlich sturzbetrunkene „Alte Herr“ und verletzte sich.

In der Folge begann die Polizei öffentlich nach einer beschuldigten Person zu fahnden. Lautete der Vorwurf anfangs noch „Diebstahl“ und „Körperverletzung“, so schaltete sich bald das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) ein und ermittelte wegen „schweren Raubes“. Dabei handelt es sich um einen der schwersten Vorwürfe des österreichischen Strafgesetzbuchs: Bei einer Verurteilung drohen den Betroffenen bis zu 15 Jahre Haft. Zudem konstruierten die Ermittlungsorgane eine „kriminelle Vereinigung“ nach § 278 des österreichischen StGB und erweiterten die Zahl der Beschuldigten plötzlich auf sieben. Ähnlich wie der hiesige § 129 öffnet der Vereinigungsparagraf Tür und Tor für umfassende Überwachungs- und Durchleuchtungsmaßnahmen.

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Repression nach Bismarckplatz-Protesten: Zwei Prozesse, kein Urteil

Die ersten zwei Bismarckplatz-Prozesse sind gelaufen – ohne Verurteilung, dafür mit starker solidarischer Prozessbegleitung. Kontext der Prozesse sind antifaschistische Proteste gegen einen AfD-Infostand am 22. Februar 2025 auf dem Bismarckplatz, bei dem dutzende Aktivist:innen gekesselt und kontrolliert wurden. Gegen die im Nachgang verhängten Bußgelder legten die Betroffenen kollektiv Widerspruch ein, woraufhin die ersten Gerichtstermine für Anfang November angesetzt wurden.

Beim Auftakt am 3. November hatten sich vor Prozessbeginn über 30 Unterstützer:innen zu einer Solidaritätskundgebung vor dem Gericht versammelt und verfolgten die Redebeiträge des Solikreises Bismarckplatz und der Roten Hilfe Heidelberg/Mannheim. Im Anschluss fanden nur 20 Prozessbeobachter:innen Platz im viel zu kleinen Gerichtssaal. Der sichtlich unmotivierte Richter gab gleich beim Betreten des Saals bekannt, nicht verhandeln zu wollen, und vertagte den Prozess auf Januar. Er schob die Begründung vor, nicht mit so einem großen Andrang gerechnet zu haben. Mit einer abschließenden Rede des Betroffenen bei der Kundgebung vor dem Gericht konnte noch einmal ein kämpferisches politisches Zeichen gesetzt werden. Die persönlichen Vorworte des Genossen hängen wir am Ende des Berichts an.

Am 4. November kamen erneut 25 Unterstützer:innen zur Prozessbegleitung. Die zuständige Richterin erklärte zunächst unter Verweis auf das Alter der Betroffenen, ohne Öffentlichkeit zu verhandeln, lenkte aber nach dem Protest des Anwalts ein. Der geladene Polizeizeuge räumte von Anfang an ein, sich nicht an Details zu erinnern und verwies auf seine Aktennotiz, die er zwei Wochen nach dem Protest auf dem Bismarckplatz angefertigt hatte. Vor allem hob er hervor, dass die Personalien erst viel später und an anderer Stelle – nämlich am Eingang zur Hauptstraße – aufgenommen worden seien und eigentlich unklar sei, wer bereits zuvor in welcher Form am Protest beteiligt war. Das alles war sogar der Richterin zu dünn, weshalb sie noch während der Zeugenvernehmung das Verfahren einstellte und die Kosten der Staatskasse auferlegte – vor allem mit der Begründung, dass völlig unklar sei, ob die Betroffene zuvor bereits auf dem Bismarckplatz gewesen sei.

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7.11.: Antifa Siempre mit Input zu Widersetzen

Am Freitag, 7. November 2025 ist wieder Antifa Siempre – der monatliche offene Infoabend der AIHD. Diesmal beschäftigen wir uns mit Widersetzen in Gießen und geben Infos zur Anreise aus Heidelberg.

Worum geht’s?

Im März hat die AfD ihre Jugendorganisation „Junge Alternative“ formell aufgelöst, nachdem der sogenannte Verfassungsschutz die JA als „gesichert rechtsextrem“ einstufte und die AfD sich deshalb Sorgen um ein Parteienverbot machte. Wie auch schon bei der „Auflösung“ des „rechten Flügels“ der AfD um Björn Höcke geht es der AfD dabei nicht um eine Distanzierung von den nazistischen und faschistischen Inhalten, sondern lediglich um eine Selbstschutzmaßnahme. Nun will sich die AfD-Jugend, die seither namenlos weiteragiert, am letzten Novemberwochenende in Gießen „neu gründen“. Als Favorit für den neuen Namen steht „Generation Deutschland“ im Raum. Die neue Jugendorganisation der AfD wird nicht weniger rechtsradikal werden als die JA. Um die Zielsetzung zu verdeutlichen, verbreitete Höcke auf Social Media den Leitsatz der Hitlerjugend „Jugend muss durch Jugend geführt werden“.

Um den Gründungskongress der AfD-Jugend zu verhindern, ruft das Bündnis Widersetzen zum massenhaften zivilen Ungehorsam am 29.11.2025 in Gießen auf. Bereits im Januar widersetzten sich in Riesa 15.000 Menschen dem AfD-Bundesparteitag und verzögerten den Beginn um viele Stunden. Malte Kaufmann von der Heidelberger AfD fasste treffend zusammen: „Immer noch stecken wir hier fest […].Laut Infos soll da eine Straße blockiert werden von so Antifa-Demonstranten und immer, wenn die dann weggeräumt werden, kommt die nächste Blockade.“ Auf ein Neues!

Das Antifa Siempre ist der regelmäßige öffentliche Infoabend der Antifaschistischen Initiative Heidelberg. Er findet jeden ersten Freitag im Monat um 20 Uhr im Café Gegendruck (Fischergasse 2) statt. Das Antifa Siempre soll einen Ort für antifaschistische Vernetzung und Austausch für Einzelpersonen und Gruppen schaffen: Nach einem inhaltlichen Input ist Raum für Diskussionen zu aktuellen Themen. Bei kühlen Getränken lassen wir den Abend gemeinsam ausklingen und wollen miteinander ins Gespräch kommen.

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3.11.: Antifa-Stadtrundgang „HD im NS“

Zusammen mit der VVN-BdA Heidelberg veranstalten wir am 3. November 2025 wieder einmal den Antifaschistischen Stadtrundgang „Heidelberg im Nationalsozialismus – Verfolgung und Widerstand“, der diesmal im Rahmen des Kritischen Semesteranfangs stattfindet. Treffpunkt ist um 16.00 Uhr an der Ecke Hauptstraße/Theaterstraße.

Der zweieinhalbstündige Antifaschistische Stadtrundgang führt durch die Heidelberger Altstadt. Er bietet einen Überblick über den Nationalsozialismus in Heidelberg von seinem frühen Erstarken in der Weimarer Republik bis hin zur Befreiung und verweist auch auf die Nachwirkungen in der frühen BRD. An verschiedenen historischen Orten wird an TäterInnen und Opfer erinnert, aber auch an Menschen, die es gewagt haben, Widerstand zu leisten.

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3.11.: Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung

Am 3. November 2025 steht ein Antifaschist wegen einer angeblich begangenen Ordnungswidrigkeit vor Gericht. Vorgeworfen wird ihm – und vielen weiteren Aktivist:innen -, sich am 22. Februar 2025 nicht von einer angeblich aufgelösten Versammlung entfernt zu haben.

Der Prozess am 3. November ist der erste einer ganzen Reihe von Verfahren in dieser Sache: Bereits am Folgetag steht der nächste Prozess an, und weitere Gerichtstermine sind bis in den Dezember angesetzt.

Konkret geht es um den Tag vor der Bundestagswahl im Februar, als Antifaschist:innen wie schon an den Wochenenden zuvor gegen einen AfD-Infostand protestierten. Die Polizei räumte auch an diesem Tag gewaltsam den Bismarckplatz und unterstützte so wieder einmal tatkräftig den Wahlkampf der AfD.

Im Nachhinein versuchen Polizei und Justiz weiterhin, den Protest zu kriminalisieren. Unter anderem wurden mehr als 30 Bußgeldbescheide verschickt, mit denen die Stadt Heidelberg mehr als 5000 € von Antifaschist:innen einkassieren will. Doch die Betroffenen haben kollektiv mit Widersprüchen reagiert, weshalb nun die ersten Gerichtsprozesse anstehen. 

Auch wenn es sich nur um Ordnungswidrigkeiten handelt und die Summe im Einzelfall nicht allzu hoch ist, halten wir es für notwendig, auch dieser Repression gemeinsam entgegenzutreten. Denn egal wie wenig oder viel wir zahlen sollen, egal ob uns Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten vorgeworfen werden: Wir halten zusammen und wehren uns gemeinsam gegen jeden Angriff auf uns! Es ist wichtig, die Betroffenen nicht alleinzulassen, sondern solidarisch an ihrer Seite zu stehen.

Kommt also am 3. November um 10.30 Uhr zur Kundgebung vor dem Amtsgericht und begleitet im Anschluss im Gerichtssaal den ersten Prozess. Zeigt eure Solidarität!

Nehmt euren Personalausweis mit und lasst persönliche Gegenstände wie Handys oder Notizbücher zuhause. Es kann Einlasskontrollen vor dem Gerichtssaal geben.

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Schöner wohnen ohne Burschis!

Es ist Semesterstart – zig Studierende suchen wieder bezahlbaren Wohnraum in Heidelberg. Eine schier aussichtslose Aufgabe. In dieser Lage erscheinen die Anzeigen auf WG-Gesucht und Co. für Zimmer in Männer-WGs in schicken Villen für deutlich unterdurchschnittliche Mieten für einige Studenten als Lösung. Doch bei Einzug erhalten sie nicht nur eine Wohnung, sondern vor allem auch einen reaktionären „Lebensbund“. Burschenschaften und andere Studentenverbindungen nutzen die Wohnungsnot aktiv zur Anwerbung neuer „Verbindungsbrüder“ aus. Im folgenden Text nennen wir einige Gründe, warum du nicht bei ihnen einziehen solltest.

Rassistisch, sexistisch, ekelhaft

Sexismus und Misogynie, Rassismus, Antisemitismus, Queerfeindlichkeit und weitere Diskriminierungsformen gehören bei Studentenverbindungen zum „guten Ton“. 

2020 machte ein Vorfall auf dem Haus der Burschenschaft Normannia bundesweit Schlagzeilen: Ein Mitglied der Afrania, der zu Besuch war, wurde, weil er erzählt hatte, dass er eine jüdische Oma hat, mit Gürteln verprügelt und mit Geld beworfen. Im Prozess zeigte sich ein großer Korpsgeist der Verbindungsmitglieder – keiner wollte was gesehen haben. Im Zuge der Ermittlungen löste die Normannia ihre Aktivitas, die aktive Studentenschaft, auf.

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1.11.: Gedenken für die von den Nazis ermordeten Widerstandskämpfer*innen

Am 1. November findet auf dem Heidelberger Bergfriedhof wieder die alljährliche Gedenkveranstaltung an die von den Nazis ermordeten WiderstandskämpferInnen statt. Auf Einladung der VVN-BdA Heidelberg und des DGB Heidelberg Rhein-Neckar wollen wir dort mit Redebeiträgen und musikalischer Umrahmung an diese mutigen Antifaschist*innen erinnern und an alle anderen Menschen, die von den Nazis verfolgt wurden, weil sie nicht in deren Weltbild passten. Auch wir werden uns mit einem Grußwort beteiligen. Treffpunkt ist um 13.45 Uhr vor dem Krematorium auf dem Bergfriedhof.

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PM: Faxe Bier: Limitierte Dosen von Tätowierer aus Studio mit Hammerskin-Kontakten 

Am 17. Oktober 2025 gaben wir die folgende Pressemitteilung heraus:

Faxe Bier: Limitierte Dosen von Tätowierer aus Studio mit Hammerskin-Kontakten 

Die Biermarke Faxe hat Ende September neue limitierte Bierdosen in einer „Tattoo-Edition“ angekündigt. Die Aktion steht unter dem Motto „Vier Artists. Vier Cans. Eine Haltung. – Born to be bold.“ Verbunden ist damit ein Gewinnspiel: Wer eine Dose kauft und diese auf Insta postet, kann Merch von Faxe und den vier Tätowierer*innen sowie Tattoo-Gutscheine im Wert von bis zu 5000€ bei einer*einem der vier Tätowierer*innen gewinnen. Warum interessiert uns das?

Einer der vier Tätowierer*innen ist „Rednio“/Nico aus Heidelberg. „Rednio“ ist Resident Tätowierer im „PikAss“-Studio in Ketsch. „PikAss Tattoo“ mit Filialen in Ketsch und Wiesloch ist das Studio des Neonazis Marco Berlinghof. Berlinghof gehört zum Netzwerk der verbotenen „Hammerskins“. 2017 machte er zusammen mit weiteren Faschos bundesweit Schlagzeilen, als sie im „Bierkönig“ auf Mallorca beim Auftritt der Ballermannsängerin Mia Julia eine Reichskriegsflagge zeigten, rassistische Parolen grölten und laut Medienberichten zwei Frauen verprügelten. Auf einem Gruppenfoto der „Hammerskin“-Reisegruppe sind auf den Oberkörpern deutlich Hakenkreuze, Wehrmachtssoldaten sowie Hammerskin-Symbole zu sehen. „PikAss“-Inhaber Marco Berlinghof hat, wie andere Fotos zeigen, selbst Hakenkreuze auf dem Schädel sowie wehrmachtsverherrlichende Motive tätowiert. 2015 kondolierte er außerdem auf Facebook seinem verstorbenen „Bruder“ (Ansprache unter „Hammerskins“) Roland Sokol mit der Parole „Sieg Heil“.

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Anquatschversuche des sog. Verfassungsschutzes: Kein Wort, keine Zusammenarbeit!

Aus gegebenem Anlass hat die Rote Hilfe Heidelberg/Mannheim ein Info-Statement zu Anquatschversuchen durch den VS veröffentlicht:

Immer wieder ist der politische Inlandsgeheimdienst, der sog. Verfassungsschutz (VS), auf Anwerbetour. Meist zu zweit, seltener einzeln suchen sie linke Aktivist*innen heim. Mal durch Drohungen, mal unter Verweis auf angeblich gleiche politische Ziele, mal durch Honorarangebote wollen die VS-Mitarbeiter*innen Informationen und Spitzeldienste bekommen. Auch in der Rhein-Neckar-Region kam und kommt es immer wieder zu Anquatschversuchen des Geheimdiensts, der damit Informationen aus der radikalen Linken abgreifen will, um effektiver gegen emanzipatorische Bewegungen vorgehen zu können.

Dagegen hilft nur eins: Das Gespräch direkt abbrechen und klarmachen, dass ihr nicht kooperationsbereit seid und sie auch nicht wiederkommen müssen! Der VS hat keinerlei Rechte euch gegenüber – ihr müsst die Schlapphüte also nicht in eure Wohnung lassen oder ähnliches. Besonders verhasst ist den Geheimdienst-Mitarbeiter:innen jede Form der Öffentlichkeit. Wenn ihr ein Handy parat habt, könnt ihr ja gleich mal ein Foto von ihnen machen und ihr Nummernschild notieren.

Umso wichtiger ist es, jeden Anwerbeversuch des Inlandsgeheimdiensts bekanntzumachen. Falls ihr betroffen seid, informiert euer politisches Umfeld und die Rote Hilfe. Optimal ist es, den Fall auch breiter öffentlich zu machen, damit andere potenziell Betroffene sich auf die Situation vorbereiten können, denn allzu oft gibt es mehrere Anquatschen in Folge.

Keine Aussagen, keine Kooperation mit den Repressionsbehörden – ob Geheimdienst, Polizei oder Justiz! Solidarität ist unsere Waffe!

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Free Hanna! Erstes deutsches Urteil im Budapest-Komplex

Am 26.09.2025 wurde unsere Genossin Hanna in München zu 5 Jahren Haft verurteilt. Es ist das erste Urteil in Deutschland im Budapest-Komplex. Neun weitere Antifaschist*innen sitzen im Zusammenhang mit dem sogenannten „Tag der Ehre“ 2023 in Deutschland im Knast. Der „Tag der Ehre“ ist ein jährliches geschichtsrevisionistisches Nazi-Großevent, an dem Nazis aus ganz Europa einem Ausbruchversuch der Waffen-SS, der Wehrmacht und ihren ungarischen Kollaborateur*innen huldigen. Toleriert vom ungarischen Staat marschieren rund um diesen Tag jedes Jahr Nazis offen mit sämtlichen NS-Symbolen durch Budapest. Mutige Antifaschist*innen versuchen dies trotz der massiven Machtasymmetrie – die gesamte europäische militante Nazi-Szene und der ungarische Staat gegen sie vereint – zu verhindern.

2023 gab es am Rande dieses Geschehens handfeste Auseinandersetzungen, aus denen ein paar Nazis nicht unbeschadet herausgegangen sind. In den Verfahren gegen die Antifaschist*innen wird dies auf der einen Seite entpolitisiert, indem behauptet wird, Hanna und die anderen beschuldigten Aktivist*innen hätten harmlose Tourist*innen angegriffen. Auf der anderen Seite wird ihnen vorgeworfen, sie hätten dies organisiert in einer „linksextremistischen“ kriminellen Vereinigung getan. Diese angebliche kriminelle Vereinigung ist hochgradig konstruiert. So sind die Verbindungen der Antifaschist*innen aus ganz Deutschland, unter anderem aus Nürnberg und Leipzig, zweifelhaft und es wurden sogar Genoss*innen verfolgt, die nachweislich zur Tatzeit nicht einmal in Ungarn waren. Die Konstruktion einer kriminellen Vereinigung ist in politischen Prozessen gängige Praxis, um Antifaschist*innen einzuknasten, bei denen die Last einer konkreten Tat nicht für das von Seiten des Staates gewünschte Ergebnis ausreicht. Die Absurdität dieser Konstruktionen zeigt sich darin, dass Hanna zu Beginn ihres Prozesses wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verfolgt wurde, die Behörden sich aber noch nicht entschieden hatten, ob Hanna Mitglied des „Budapest-Komplexes“ oder der „Antifa Ost“ gewesen sein soll. Auch im jetzigen Urteil wollte sich das Oberlandesgericht nicht festlegen, ob es sich um eine Vereinigung im Inland oder Ausland gehandelt habe.

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