
Im österreichischen Graz drehen die Repressionsorgane derzeit völlig frei und ermitteln seit Anfang 2025 mit absurden Konstrukten gegen sieben Aktivist*innen. In diesem sog. AntifaGraz25-Verfahren drohen bis zu 15 Jahre Haft.
Am 25. Januar 2025 fand in Graz der Akademikerball statt – ein rechtsextremes Vernetzungstreffen, bei dem Burschenschafter, Identitäre und FPÖ zusammenkommen. Wie jedes Jahr wurde der Ball von einer antifaschistischen Gegendemonstration begleitet. In derselben Nacht kam einem FPÖ-Funktionär und Mitglied der deutsch-nationalen Burschenschaft Marcho Teutonia Graz seine Couleur-Mütze abhanden. Zudem stürzte der mutmaßlich sturzbetrunkene „Alte Herr“ und verletzte sich.
In der Folge begann die Polizei öffentlich nach einer beschuldigten Person zu fahnden. Lautete der Vorwurf anfangs noch „Diebstahl“ und „Körperverletzung“, so schaltete sich bald das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) ein und ermittelte wegen „schweren Raubes“. Dabei handelt es sich um einen der schwersten Vorwürfe des österreichischen Strafgesetzbuchs: Bei einer Verurteilung drohen den Betroffenen bis zu 15 Jahre Haft. Zudem konstruierten die Ermittlungsorgane eine „kriminelle Vereinigung“ nach § 278 des österreichischen StGB und erweiterten die Zahl der Beschuldigten plötzlich auf sieben. Ähnlich wie der hiesige § 129 öffnet der Vereinigungsparagraf Tür und Tor für umfassende Überwachungs- und Durchleuchtungsmaßnahmen.
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