Den Inlandsgeheimdienst auflösen!

Weil es seit Jahrzehnten zu unserem antifaschistischen Delegitimierungskonzept gehört, uns nicht an Verlautbarungen des so genannten Verfassungsschutzes (VS) abzuarbeiten, ihn also mit diskursiver Nichtbeachtung zu strafen, nehmen wir beispielsweise die Veröffentlichungen der jeweils neuesten VS-Berichte eigentlich ausschließlich zum Anlass, diesen Inlandsgeheimdienst an seinem eigenen geschriebenen Wort vorzuführen und ihm seine Existenzberechtigung komplett abzusprechen. Denn beispielsweise aus diesen VS-Berichten zu zitieren (und die bürgerliche Presse tut dies im Übermaß), kann immer dazu führen, die inlandsgeheimdienstliche Kompetenz und Glaubwürdigkeit und wissenschaftliche Integrität dieses unkontrollierbaren Apparats zu festigen. Dabei ist der extremismustheoretisch fundamentierte VS all dies nicht: Er ist weder kompetent noch glaubwürdig noch wissenschaftlich integer. Er lügt, er vertuscht, er setzt das Sprühen linker Parolen an Häuser gleich mit neonazistischen Terrornetzwerken, die ihre „Todeslisten“ abzuarbeiten imstande sind. Aber er zwingt selbst uns dazu, uns trotzdem permanent mit ihm auseinanderzusetzen: unter anderem durch die periodische Nennung unserer antifaschistischen Gruppierung AIHD/iL in seinen durchweg mit falschen, politisch frisierten Zahlen arbeitenden Berichten, die ja letzten Endes auch reale Handlungsanweisungen an die Ermittlungsbehörden, an die Ministerien, an die Ordnungsämter, an die Finanzämter und an sonstige staatliche Institutionen darstellen sollen. Und das Performative darin ist das Gefährliche daran: Durch die sprachliche Äußerung – hier die Bezeichnung oder Adjektivierung einer Gruppe wie der AIHD/iL im VS-Bericht Ba-Wü 2019 als „linksextremistisch“ – wird die „beschriebene Handlung [offensiv gegen sie vorzugehen] zugleich vollzogen“: Die AIHD/iL ist dann „linksextremistisch“ (mit einem starken Hang zur Militanz oder gar zum „Terror“), und der „freiheitlich-demokratisch“ gegrundordnete Staat in all seinen Ausformungen und Gliederungen hat danach „vollziehend“ zu handeln, diese Gruppierung also so weit wie möglich von gesellschaftlicher Einflussnahme fernzuhalten. Auch wenn das darin Angezeigte dann schließlich nichts mit dem gewaltsamen Umsturz aller Herrschaftsverhältnisse zu tun hat … Die AIHD/iL wird im neuen baden-württembergischen VS-Bericht gleich zweimal aufgeführt: Einmal mit einer zum Lübcke-Mord verbreiteten Parole: „Schluss mit der Verharmlosung und Vertuschung rechter Terrornetzwerke! Nazistrukturen aufdecken und bekämpfen!“ und einmal im Zusammenhang mit einem Vortrag zum Thema „Militarisierung der Polizei“, den wir zusammen mit der Student*innenorganisation Sozialistisch-Demokratischer Studierendenverband (DIE LINKE.SDS) und der Roten Hilfe e.V. Ortsgruppe Heidelberg/Mannheim im Karlstorbahnhof durchgeführt hatten. Mit dem Markern dieses Vortrags, der in Zeiten von „BlackLivesMatter“ sicherlich nochmals mehr Beachtung finden würde, will der VS eine so genannte Kontaktschuld plausibilisieren: Eine eigentlich „bürgerliche“ Student*innenorganisation pflegt intensive Kontakte zu „linksextremistischen“ Antifaschist*innen, die in gemeinsame Praxis („ein Vortrag“) umgesetzt wird. Der VS stellt hier funktionalistisch „die äußerliche Tatsache eines Kontaktes [des SDS] mit vom Inlandsgeheimdienst politisch verdächtigten Personen [aus der AIHD/iL] als solchen heraus“. Das reicht aus, um den SDS hier in Heidelberg als eine „linksextremistisch“ beeinflusste Organisation zu klassifizieren. Wir zitieren den Rechtsanwalt Hans E. Schmitt-Lermann: »Der Verfassungsschutz ist … von Beginn an eine als Behörde getarnte Anti-Antifa-Organisation. Mit erheblichen Schnittmengen mit Rechtsradikalen. Bis heute hat sich da wenig geändert. Zu Professoren hochgehievte Verfassungsschutz- und „Hanns-Seidel-Stiftung“-Autoren geben offenherzig zu erkennen, dass ihr eklatantes wissenschaftliches Defizit durch repressive „Sicherheitspolitik“ ausbalanciert werden soll. (…) Es geht nicht an, dass … die [rechts-]radikalen Positionen des Verfassungsschutzes „Meinungsfreiheit wie jede andere Meinung“ genießen und damit den strengen Maßstäben eines belastenden Verwaltungsaktes entzogen sind – und dann gleichzeitig abgesegnet werden als „Präjudiz“, d.h. letztgültiges und existenzvernichtendes Verdikt im angeblich „unüberprüfbaren Ermessensspielraum“ einer angeblichen Fachbehörde für Verfassungsfeindliches, als welche sie gesetzwidrig das Bundesverfassungsgericht abgelöst hat.«

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