
Am 3. November 2025 steht ein Antifaschist wegen einer angeblich begangenen Ordnungswidrigkeit vor Gericht. Vorgeworfen wird ihm – und vielen weiteren Aktivist:innen -, sich am 22. Februar 2025 nicht von einer angeblich aufgelösten Versammlung entfernt zu haben.
Der Prozess am 3. November ist der erste einer ganzen Reihe von Verfahren in dieser Sache: Bereits am Folgetag steht der nächste Prozess an, und weitere Gerichtstermine sind bis in den Dezember angesetzt.
Konkret geht es um den Tag vor der Bundestagswahl im Februar, als Antifaschist:innen wie schon an den Wochenenden zuvor gegen einen AfD-Infostand protestierten. Die Polizei räumte auch an diesem Tag gewaltsam den Bismarckplatz und unterstützte so wieder einmal tatkräftig den Wahlkampf der AfD.
Im Nachhinein versuchen Polizei und Justiz weiterhin, den Protest zu kriminalisieren. Unter anderem wurden mehr als 30 Bußgeldbescheide verschickt, mit denen die Stadt Heidelberg mehr als 5000 € von Antifaschist:innen einkassieren will. Doch die Betroffenen haben kollektiv mit Widersprüchen reagiert, weshalb nun die ersten Gerichtsprozesse anstehen.
Auch wenn es sich nur um Ordnungswidrigkeiten handelt und die Summe im Einzelfall nicht allzu hoch ist, halten wir es für notwendig, auch dieser Repression gemeinsam entgegenzutreten. Denn egal wie wenig oder viel wir zahlen sollen, egal ob uns Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten vorgeworfen werden: Wir halten zusammen und wehren uns gemeinsam gegen jeden Angriff auf uns! Es ist wichtig, die Betroffenen nicht alleinzulassen, sondern solidarisch an ihrer Seite zu stehen.
Kommt also am 3. November um 10.30 Uhr zur Kundgebung vor dem Amtsgericht und begleitet im Anschluss im Gerichtssaal den ersten Prozess. Zeigt eure Solidarität!
Nehmt euren Personalausweis mit und lasst persönliche Gegenstände wie Handys oder Notizbücher zuhause. Es kann Einlasskontrollen vor dem Gerichtssaal geben.

